Menschen mit schweren Behinderungen können eine gute Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sich die Unternehmen entsprechend aufstellen. Dies zu fördern, ist die Zielsetzung des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, das seit mittlerweile mehr als zehn Jahren vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gemeinsam mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe umgesetzt wird. Gegründet werden sollen Inklusionsunternehmen und Inklusionsabteilungen, wobei investive Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro pro Arbeitsplatz fließen können. Die Landschaftsverbände können zusätzlich die Personalkosten bezuschussen.
Inklusionsunternehmen sind im Grunde ganz reguläre Betriebe, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind. Sie zeichnen sich jedoch dadurch aus, dass 30 bis 50 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind. Bei Inklusionsabteilungen handelt es sich wiederum nicht um eigenständige Betriebe, sondern um einzelne Abteilungen solcher. In einer derartigen Abteilung müssen mindestens 30 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sein. Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle beim MAGS NRW. Dort finden Sie zudem zwei erfolgreiche Beispiele aus der Praxis. Wenn Sie sich zur Gründung eines Inklusionsunternehmens oder einer Inklusionsabteilung beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH. Eine Liste mit Inklusionsunternehmen finden Sie hier.
Thomas Henke (Geschäftsführung)
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Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
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