Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Angeboten in der Region Hellweg-Hochsauerland. Hierbei handelt es sich keineswegs nur um die Programme, die bereits unter dem Menüpunkt „Förderangebote“ aufgeführt sind – das Land Nordrhein-Westfalen hat mit eigenen und ESF-Mitteln nämlich auch Angebote und Programme geschaffen, die mit der Regionalagentur nicht unmittelbar zusammenhängen. Dazu gehören z. B. die Landesinitiative „KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss“ oder die geförderte überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Wenn Sie sich also einen Überblick über ESF-geförderte Maßnahmen in NRW verschaffen möchten, sind Sie hier genau richtig!
Über den Europäischen Sozialfonds werden in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Programme zur Unternehmensförderung und der Sicherung von Fachkräften gefördert. Der Bildungsscheck NRW und die Potentialberatung sind hier nur zwei Programme von vielen, die den Menschen und Betrieben vor Ort zugute kommen.
Mit dem Bildungsscheck NRW (betrieblicher Zugang) können kleine und mittlere Unternehmen ihre Beschäftigten weiterbilden und sich so für die Herausforderungen von morgen aufstellen.
Die exklusiv in NRW angebotene Potentialberatung ist ein Förderprogramm für Unternehmen, die sich den Herausforderungen der Zukunft stellen müssen und wollen und dafür eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchten.
Das Bundesprogramm unternehmensWert:Mensch richtet sich in NRW ausschließlich an Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Gefördert werden Unternehmensberatungen in bestimmten Themenfeldern mit 80 Prozent der Nettokosten.
Das Bundesprogramm unternehmensWert:Mensch plus richtet sich an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die neue Wege in der Digitalisierung beschreiten wollen und dafür eine Unternehmensberatung gefördert bekommen möchten.
Um Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und betroffene Mitarbeiter/innen erfolgreich wieder in Arbeit zu bringen, können nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen die Instrumente des Beschäftigtentransfers nutzen.
Der demografische Wandel hat auch die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erfasst. Im Rahmen der Initiative "Demografie aktiv" wurden Arbeitsmaterialien entwickelt, die bei der Gestaltung des demografischen Wandels behilflich sein können.
Über das Landesprogramm "Integration unternehmen!" kann die Gründung von Inklusionsunternehmen und Inklusionsabteilungen gefördert werden.
Neben Angeboten für die Unternehmensförderung und Fachkräftesicherung wird in NRW auch die berufliche Entwicklung und Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger gefördert. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Schwerpunkts ist der Bildungsscheck, doch hält das Land noch mehr bereit.
Mit der Bildungsprämie des Bundes und dem Bildungsscheck des Landes NRW können berufliche Weiterbildungen mit bis zu 50 Prozent der Kosten, max. jedoch 500 Euro, gefördert werden.
Die Beratung zur beruflichen Entwicklung richtet sich u.a. an Personen, die sich beruflich verändern wollen oder müssen sowie Berufsrückkehrer/innen. Im Rahmen der kostenfreien Beratung wird ausgelotet, welche individuellen Perspektiven vorhanden sind und was vernünftigerweise die nächsten Schritte sind.
Durch die Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen erhalten Anerkennungssuchende eine intensive persönliche Beratung rund um alle Fragen zur beruflichen Anerkennung, insbesondere auch zur Vorbereitung eines Anerkennungsverfahrens.
Mit "KAoA - kein Abschluss ohne Anschluss" existiert in Nordrhein-Westfalen ein einheitliches Übergangssystem von der Schule in eine Ausbildung bzw. in einen Beruf. Flankiert wird dieses System von weiteren ESF-geförderten Unterstützungsangeboten wie der Verbundausbildung oder der regionalen Initiative "Karriere - hier".
"KAoA - kein Abschluss ohne Anschluss" ist ein landesweites und systematisches Übergangssystem von der Schule in den Beruf. Es unterstützt Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung und soll unnötige Warteschleifen vermeiden. Hierbei erhält das Land finanzielle Unterstüzung durch den Bund und den europäischen Sozialfonds.
Die Jobmappe NRW, gefördert aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds, ist ein Instrument für junge Menschen unter 25 Jahre, die noch Fragen bezüglich ihres Berufsweges haben.
Die mit ESF-Mitteln unterstützte Initiative "Karriere-hier" bietet in der Region Hellweg-Hochsauerland eine Orientierungshilfe für Eltern im Übergang Schule-Beruf. Auf der Internetseite finden Sie Informationen über die unterschiedlichen beruflichen Karrierewege und die Vorteile einer dualen Ausbildung in der Region.
Das Programm TEP - Teilzeitberufsausbildung unterstützt Ausbildungssuchende bei der Suche nach betrieblichen Ausbildungsplätzen in Teilzeit, um Familie und Ausbildung zu vereinbaren. Die Teilnehmer/innen werden qualifiziert und beruflich vorbereitet, bei Ausbildungsbetrieben wird ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass eine Berufsausbildung eben auch in Teilzeit funktionieren kann.
Kleinere Unternehmen können häufig die Lehrinhalte der Ausbildungspläne aufgrund ihrer Spezialisierung nicht vollständig abdecken. Damit Jugendliche trotzdem ausgebildet werden können, wird der Ausbildungsverbund mit anderen Betrieben gefördert.
Mit dem neuen, niedrigschwelligen Matching-Programm werden in der Corona-Krise zusätzliche personelle Kapazitäten zur Besetzung konkreter offener Ausbildungsplätze als Unterstützung für ausbildende Betriebe in Nordrhein-Westfalen geschaffen.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung fördert überbetriebliche Lehrgänge, welche die betriebliche Ausbildung eines Lehrlings sinnvoll ergänzen.
Das Werkstattjahr richtet sich an benachteiligte Jugendliche, die in einem geschützten Rahmen praktische Berufskenntnisse erwerben und so möglichst auf eine Ausbildung vorbereitet werden sollen.
Das Programm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen“ unterstützt mit Mitteln des ESF und des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales neue Wege in betriebliche Ausbildung.
Gemäß seinem Leitbild sind Förderungen aus dem ESF immer eine Investition in die Menschen vor Ort. Gefördert werden daher auch nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer/innen, sondern ausdrücklich auch arbeitslose Frauen und Männer sowie andere benachteiligte Personengruppen.
Die ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 des Landes Nordrhein-Westfalen sieht neben den Regelinstrumenten auch die Förderung ESF-kofinanzierter Einzelprojekte vor.
Die Beratungsstellen Arbeit unterstützen nicht nur Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, sondern auch solche, die unter Arbeitsausbeutung zu leiden haben. Sie führen die Leistungen der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fort und sind ein zentraler Baustein für den Aufbau eines flächendeckenden Beratungsnetzwerks bei Arbeitslosigkeit und gegen Arbeitsausbeutung.
Das Programm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen“ unterstützt mit Mitteln des ESF und des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales neue Wege in betriebliche Ausbildung.
Über das Landesprogramm "Integration unternehmen!" kann die Gründung von Inklusionsunternehmen und Inklusionsabteilungen gefördert werden.
Ein Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist u.a. die Inklusion von Menschen mit Behinderung und deren vollständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN- Menschenrechtskonvention.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist wie kein anderes Bundesland durch Integration geprägt. Knapp ein Viertel der Bevölkerung hat Wurzeln in anderen Ländern. Aus diesem Grund misst die Landesregierung den Themen Migration und Integration eine besonders hohe Bedeutung zu.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Angebote, die sich speziell an junge Menschen mit einem Fluchthintergrund wenden. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH hat zu eben diesen Angeboten eine umfassende Übersicht erstellt, die Sie über diesen Link einsehen und herunterladen können.
Ursula Rode-Schäffer (Geschäftsführerin)
Tel.: 0 29 21 - 30 34 99 • Fax: 0 29 21 - 30 26 55 • E-Mail senden
Thomas Henke (stellv. Geschäftsführung)
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