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ESF-kofinanzierte Einzelprojekte: Förderung abseits der Regelinstrumente

 
 
 
 

Die ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 des Landes Nordrhein-Westfalen sieht neben den Regelinstrumenten auch die Förderung ESF-kofinanzierter Einzelprojekte vor. Gefördert werden können Projekte, die keinem der Regelinstrumente zuzuordnen sind, mit Mitteln des ESF kofinanziert werden und zu denen es einen positiven Beschluss der AG Einzelprojekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gibt. Vor der eigentlichen Antragstellung muss eine Bewerbung um eine Förderung erfolgen. Die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland berät Sie gerne.

Der ESF in Nordrhein-Westfalen - in Menschen investieren.
 
 
 

Seitens der AG Einzelprojekte wird die Anforderung formuliert, dass Einzelprojekte nur dann über den ESF kofinanziert werden sollen, wenn diese herausragenden Charakter haben. Das bedeutet: der Innovationsgehalt des Projekts ist sehr hoch, landespolitische Ansätze werden in neuer Art und Weise mit den Querschnittszielen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nachhaltigkeit und / oder Transnationalität verknüpft, erfolgreiche Projektansätze werden in eine andere Förderung übergeleitet oder das Projekt ist in anderer Hinsicht von besonderer Relevanz im Rahmen der Landesarbeitspolitik.


Die AG Einzelprojekte bestimmt über den Umfang der Förderung. Wichtig ist, dass das Projekt auch nachhaltig ist, also auch nach dem Auslaufen der Förderung noch weiterbestehen kann.

Alle notwendigen Unterlagen können Sie über diesen Link beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland sowie über das ESF-Förderhandbuch.

 
 

 
 

Ein erfolgreiches Beispiel aus der Praxis: „ProBOA – Prostitution: Beratung, Orientierung, Ausstieg“

TAMAR, eine Einrichtung der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen, erhält bis 2020 aus Mitteln des Landes NRW und des ESF eine Förderung für das Projekt „ProBOA – Prostitution: Beratung, Orientierung, Ausstieg“. „ProBOA“ richtet sich an Prostituierte im Hochsauerlandkreis, im Märkischen Kreis, in den Kreisen Soest, Olpe und Siegen-Wittgenstein sowie in der kreisfreien Stadt Hamm. Geboten wird u.a. eine Orientierung bei den neuen gesetzlichen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG), Unterstützung im Umgang mit Behörden, Informationen zu einer legalen Ausgestaltung der Prostitutionstätigkeit und – bei Bedarf – eine Begleitung beim Ausstieg aus dieser Tätigkeit. Weitere Informationen zu „ProBOA“ erhalten Sie an dieser Stelle.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
 
 
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Thomas Henke (Geschäftsführung)
Tel.: 0 291 - 94 25 52 • E-Mail senden

Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
Tel.: 0 29 21 - 30 34 99 • E-Mail senden

 

Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.V.  •  Steinstraße 27 (Geschäftsstelle) • 59872 Meschede

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