Die Landesregierung plant, wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung, ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit zu konzentrieren.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Gewinnung junger Menschen im Übergangssektor gelegt. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Folge stellt das Land NRW die Beratungsprogramme Potentialberatung / Transformationsberatung, den betrieblicher Bildungsscheck und die Verbundausbildung zum 31. Dezember 2023 ein.
Die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds geförderte Potentialberatung ist ein in der Praxis bewährtes Angebot: Alleine in der Region Hellweg-Hochsauerland haben in den letzten Jahren dutzende Unternehmen eine geförderte Unternehmensberatung in Anspruch genommen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit optimiert. Ab dem 01.08.2020 sind die neuen Formulare (Tagesprotokoll und Liste der durchgeführten Beratungstage) verpflichtend dem Antrag als Anlage beizufügen. Beratungsschecks, die eine Befristung enthalten, müssen gemeinsam mit dem Förderantrag bis zu der auf dem Beratungsscheck genannten Frist bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Maßgeblich ist dabei das Datum des Antragseingangs bei der Bewilligungsbehörde.
1. Die Zielgruppe und Voraussetzungen der Potentialberatung NRW:
Mindestens einer der genannten Bereiche muss betroffen sein. Entscheidend ist zusätzlich, dass die Beschäftigten in die Beratung eingebunden werden müssen.
3. Die Konditionen der Potentialberatung NRW:
4. Das Verfahren:
5. Neustartberatung:
Bei der Potentialberatung gibt es die Möglichkeit, zwei zusätzliche Tage (Neustartberatung) zu nutzen, um Unternehmen, die einen Teil ihrer Belegschaft verloren haben, Zeit zu geben, sich auf den Beratungsprozess einzulassen. Mit den Neustartberatungstagen soll die Belegschaft dabei unterstützt werden, sich auf einen beteiligungsorientierten Potentialberatungsprozess einzulassen und Skepsis in der Belegschaft gegenüber einem Beratungsprozess abgebaut werden. Das Unternehmen muss gegenüber der Beratungsstelle subventionserheblich erklären, dass eine Entlassungsanzeige gem. § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) an die Agentur für Arbeit übermittelt wurde. Zu Prüfzwecken können vom Unternehmen eine Kopie der Eingangsbestätigung der Agentur für Arbeit über die Entlassungsanzeige gefordert werden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Beratungsschecks darf die Eingangsbestätigung der Agentur für Arbeit nicht älter als sechs Monate sein.
Die Neustartberatung findet idealerweise mit der ganzen Belegschaft zwingend vor der Potentialberatung statt und sollte auf folgende Inhalte ausgerichtet sein:
Fragen beantwortet Ihnen gerne das Team der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) Die Potentialberatung ist mit den ebenfalls bewährten Angebot Bildungsscheck NRW kombinierbar.
Die Potentialberatung NRW wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Thomas Henke (Geschäftsführung)
Tel.: 0 291 - 94 25 52 • E-Mail senden
Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
Tel.: 0 29 21 - 30 34 99 • E-Mail senden
Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.V. • Steinstraße 27 • 59872 Meschede