Gemeinsam Perspektiven entwickeln

Beraten - Fördern - Vernetzen

Verbundausbildung: Gemeinsam junge Menschen ausbilden
Einstellung des Programms zum 31.12.2023

 
 

Die Landesregierung plant, wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung, ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit zu konzentrieren.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Gewinnung junger Menschen im Übergangssektor gelegt. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Folge stellt das Land NRW die Beratungsprogramme Potentialberatung / Transformationsberatung, den betrieblicher Bildungsscheck und die Verbundausbildung zum 31. Dezember 2023 ein.


Wenn kleine und mittlere Betriebe, mit höchstens 250 Beschäftigten, Nachwuchs ausbilden möchten, aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln können, unterstützt sie das Land Nordrhein-Westfalen.

Denn dann ist die vom Land geförderte Ausbildung im Verbund genau die richtige und leicht zu organisierende Möglichkeit, gemeinsam mit einem anderen Unternehmen oder einem Bildungsträger in der Ausbildung aktiv zu werden.

Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds wird die Verbundausbildung mit bis zu 4.680 Euro pro Ausbildungsplatz in Vollzeit gefördert. Die Förderhöhe pro Ausbildungsplatz in Teilzeit beträgt bis zu 2.700 Euro.


Was sind die Fördervoraussetzungen?
● Die Ausbildung findet bei mindestens zwei Verbundspartnern statt. Dazu wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Verbundpartner können          Unternehmen sowie Bildungsdienstleister sein.

● Die Kammern bestätigen Ihnen als antragstellendem Unternehmen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer     zuständigen Bezirksregierung. Hierzu werden Sie gerne von den zuständigen Kammern vor Ort beraten. 

● Die Auszubildenden verbringen mindestens zwölf Monate in dem Unternehmen, das den Ausbildungsvertrag abschließt. Der Zeitanteil                          beim  Verbundpartner beträgt mindestens sechs Monate.

● Gefördert wird eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf


 
 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Regionalagentur oder bei der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland als Regionaler Koordinierungsstelle im Ausbildungskonsens.

Die Verbundausbildung wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
 
 
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