Wenn kleine und mittlere Betriebe, mit höchstens 250 Beschäftigten, Nachwuchs ausbilden möchten, aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln können, unterstützt sie das Land Nordrhein-Westfalen.
Denn dann ist die vom Land geförderte Ausbildung im Verbund genau die richtige und leicht zu organisierende Möglichkeit, gemeinsam mit einem anderen Unternehmen oder einem Bildungsträger in der Ausbildung aktiv zu werden.
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds wird die Verbundausbildung mit bis zu 4.680 Euro pro Ausbildungsplatz in Vollzeit gefördert. Die Förderhöhe pro Ausbildungsplatz in Teilzeit beträgt bis zu 2.700 Euro.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
● Die Ausbildung findet bei mindestens zwei Verbundspartnern statt. Dazu wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Verbundpartner können Unternehmen sowie Bildungsdienstleister sein.
● Die Kammern bestätigen Ihnen als antragstellendem Unternehmen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung. Hierzu werden Sie gerne von den zuständigen Kammern vor Ort beraten.
● Die Auszubildenden verbringen mindestens zwölf Monate in dem Unternehmen, das den Ausbildungsvertrag abschließt. Der Zeitanteil beim Verbundpartner beträgt mindestens sechs Monate.
● Gefördert wird eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Regionalagentur oder bei der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland als Regionaler Koordinierungsstelle im Ausbildungskonsens.
Die Verbundausbildung wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Thomas Henke (Geschäftsführung)
Tel.: 0 291 - 94 25 52 • E-Mail senden
Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
Tel.: 0 29 21 - 30 34 99 • E-Mail senden
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