Die Transformationsberatung NRW fördert ab 01.07.2022 die Beratung von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zum Thema Green Economy (Infos zum Thema) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Die relevanten neuen Formulare sind dem Antrag verpflichtend als Anlage beizufügen. Beratungsschecks, die eine Befristung enthalten, müssen gemeinsam mit dem Förderantrag bis zu der auf dem Beratungsscheck genannten Frist bei der Bewilligungs-behörde eingegangen sein. Maßgeblich ist dabei das Datum des Antragseingangs bei der Bewilligungsbehörde.
1. Die Zielgruppe und Voraussetzungen der Transformationsberatung NRW
2. Die möglichen Inhalte der Transformationsberatung NRW
Green Economy:
Darüber hinaus sind die Beschäftigten in die Beratung einzubinden, um die Tragfähigkeit betrieblicher Veränderungsprozesse zu unterstützen. Im Laufe des Beratungsprozesses sollten eine Unternehmensstrategie (Zieldefinition, Kompetenzplanung) und eine Umsetzungsplanung (Meilensteinplanung) erarbeitet und dargestellt werden.
Methodisch basiert die Transformationsberatung auf Einzelberatungen mit betrieblichen ExpertInnen und Entscheidungsträgern, Workshops und Qualifizierungsplanungen unter Beteiligung von Beschäftigten. Ziel ist die Implementierung einer Umsetzungsstrategie, die Evaluation sowie die Kompetenz- und Qualifikationsplanung im Sinne einer strategischen Personalentwicklung.
3. Die Konditionen der Transformationsberatung NRW:
4. Das Verfahren:
5. Neustartberatung
Bei der Transformationsberatung gibt es die Möglichkeit, zwei zusätzliche Tage (Neustartberatung) zu nutzen, um Unternehmen, die einen Teil ihrer Belegschaft verloren haben, Zeit zu geben, sich auf den Beratungsprozess einzulassen. Mit den Neustartberatungstagen soll die Belegschaft dabei unterstützt werden, sich auf einen beteiligungsorientierten Potentialberatungsprozess einzulassen und Skepsis in der Belegschaft gegenüber einem Beratungsprozess abgebaut werden. Das Unternehmen muss gegenüber der Beratungsstelle subventionserheblich erklären, dass eine Entlassungsanzeige gem. § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) an die Agentur für Arbeit übermittelt wurde. Zu Prüfzwecken können vom Unternehmen eine Kopie der Eingangsbestätigung der Agentur für Arbeit über die Entlassungsanzeige gefordert werden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Beratungsschecks darf die Eingangsbestätigung der Agentur für Arbeit nicht älter als sechs Monate sein.
Die Neustartberatung findet idealerweise mit der ganzen Belegschaft zwingend vor der Transformationsberatung statt und sollte auf folgende Inhalte ausgerichtet sein:
Fragen beantwortet Ihnen gerne das Team der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B. NRW). Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Transformationsberatung NRW wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Thomas Henke (Geschäftsführung)
Tel.: 0 291 - 94 25 52 • E-Mail senden
Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
Tel.: 0 29 21 - 30 34 99 • E-Mail senden
Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.V. • Steinstraße 27 (Geschäftsstelle) • 59872 Meschede