Ab dem 1. Februar 2026 steht der neue Bildungsscheck 2.0 zur Verfügung. Die Förderung wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Wer wird gefördert?
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen
• maximal 50.000 Euro beträgt
• bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Ausgaben für berufsbezogene Weiterbildungen von Einzelpersonen (einmal pro Kalenderjahr).
Informationen zu förderfähigen sowie zu nicht förderfähigen Maßnahmen finden Siehier.
Wie viel wird gefördert?
Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Weiterbildungskosten,
höchstens jedoch 500 Euro.
(Nicht förderfähig sind Kosten für Fahrten und Unterkunft)
Und wie beantrage ich den Bildungsscheck 2.0?
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten über das ESF-Online-Portal
•1. Anmeldung der Weiterbildung spätestens einen Tag vor Beginn
•2. Absenden des Antrags nach dem Ende der Weiterbildung
Welche Nachweise brauche ich?
• Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist
• Teilnahmebestätigung (der entsprechende Vordruck wird bei der Anmeldung im Portal bereitgestellt)
• Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Haben wir Ihr Interesse geweckt?!
Prüfen Sie mit dem Schnelltest, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen:
Link zum Schnelltest
Weitere Informationen finden Sie über https://www.mags.nrw/bildungsscheck und https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
Bei Fragen wenden Sie sich an die G.I.B. GmbH:
Servicenummer: 02041 767 555
Mail: bldngsschckgbnrwd
Servicezeiten: Mo-Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr: 08:00-14:00 Uhr
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