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Interessenbekundungen „Werkstattjahr“

24.03.2025

Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufruf „Werkstattjahr“

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2025 zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufruf „Werkstattjahr“ veröffentlicht wurde.

Der Maßnahmezeitraum umfasst zwei Jahre ab September 2025 mit der Option auf ein drittes Jahr im Anschluss.
Detaillierte Informationen zum Aufruf sowie zum Vergabeverfahren finden Sie unter folgendem Link:

https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
 
 
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