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Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Steigerung und Stärkung der berufsbezogenen Weiterbildung durch Qualifizierung und Etablierung von Weiterbildungsmentorinnen und Weiterbildungsmentoren

21.11.2024

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 15.11.2024:

Ziel:
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt die Weiterbildungsbeteiligung der 25-64-jährigen bis 2030 auf einen Wert von 65% zu erhöhen. Dies ist vor dem Hintergrund der sozialen, digitalen und ökologischen Transformation ein entscheidender Baustein für die Beschäftigungsfähigkeit der Zukunft. Drei Viertel der beruflichen Weiterbildungen finden in Unternehmen statt bzw. werden initiiert. Deshalb beabsichtigt das BMBF die Qualifizierung und Etablierung von betrieblichen und über-/außerbetrieblichen Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren (WBM) zu fördern und damit zukünftig insbesondere Geringqualifizierte und KMU zu erreichen.

Förderung:
Gefördert wird die Umsetzung von Konzepten zur Etablierung von WBM auf betrieblicher Ebene (A1) oder über-/außerbetrieblicher Ebene (A2). Gefördert werden zudem Konzepte zur Qualifizierung von WBM (B), sofern diese in Verbindung mit Maßnahmen zu (A1) oder (A2) stehen.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
• Akquise von Unternehmen, in welchen auf betrieblicher oder in Zusammenarbeit mit über-/außerbetrieblichen Ebenen WBM etabliert werden sowie die Gewinnung von geeigneten Personen, die als WBM qualifiziert werden.
• Beratung der Unternehmen zu Etablierung von betrieblichen oder über-/außerbetrieblichen WBM.
• Beratung, Begleitung oder Coaching von WBM im betrieblichen oder über-/außerbetrieblichen Kontext.
• Durchführung betrieblicher Projekte von WBM zur Stärkung von Weiterbildung.
• Entwicklung/Adaption von Qualifizierungsmaßnahmen für WBM.
• Durchführung der Qualifizierung von WBM.
• Maßnahmen der regionalen und branchenspezifischen Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, den Transfer des WBM-Ansatzes zu stärken.
• Maßnahmen zur Verstetigung der Qualifizierung und/oder Etablierung von WBM.

Art der Förderung:
Dabei geht es um einen möglichen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten ab 1. September 2025, wobei die Höhe der förderfähigen Ausgaben für Verbundprojekte maximal 800 000 Euro und für Einzelprojekte maximal 400 000 Euro betragen kann.

Weitere Informationen....


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
 
 
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Thomas Henke (Geschäftsführung)
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