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Förderrichtlinie „Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken (DiKAp)”

20.08.2026

Gerne möchten wir auf eine neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hinweisen, die für viele Akteure der beruflichen Weiterbildung von Interesse sein könnte.

Mit der am 22. Juli 2026 veröffentlichten Förderrichtlinie „Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken (DiKAp)” werden Entwicklungsprojekte gefördert, die innovative und praxisnahe Ansätze zur Stärkung digitaler Kompetenzen von geringqualifizierten Beschäftigten und Beschäftigten in einfachen Tätigkeiten entwickeln und erproben.

Gefördert werden Entwicklungsprojekte, die innovative, arbeitsplatznahe Ansätze zum Aufbau digitaler Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter und Beschäftigter in einfachen Tätigkeiten entwickeln und praxisnah modellhaft erproben.


Im Mittelpunkt stehen praxis- und arbeitsprozessbezogene Lern- und Unterstützungsansätze, die Zugangsbarrieren abbauen, die Teilnahme an Qualifizierung ermöglichen sowie Lernerfolg und Anwendung im Arbeitsalltag sichern. 

Die Projekte sollen die drei Handlungsstränge Kompetenzentwicklung, Erreichung und Einbindung der Zielgruppe sowie Anschlussfähigkeit und Nachweisbarkeit erworbener Kompetenzen in einem schlüssigen Gesamtkonzept verbinden.


Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung richtet sich unter anderem an Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen, Kammern, Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderfähig sind Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Einzelvorhaben können mit bis zu 400.000 Euro, Entwicklungsprojekte im Verbund mit bis zu 800.000 Euro gefördert werden.
Die Förderung unterstützt die Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und trägt dazu bei, digitale Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit im Strukturwandel zu stärken. 

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde als programmumsetzende Einrichtung mit der fachlichen und administrativen Begleitung beauftragt.
Projektskizzen und Förderanträge können bis zum 30. September 2026 beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie sowie zum Antragsverfahren findet Ihr/finden Sie unter:

https://www.bibb.de/de/221814.php

https://www.bibb.de/de/222337.php

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
 
 
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