01.01.2026
Wer in NRW eine Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich absolviert, kann mit der ESF geförderten Meisterprämie eine Belohnung von 2.500 Euro erhalten!
Sie haben die Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung bestanden?
Das Meisterprüfungszeugnis wurde in den letzten 3 Monaten vor der Antragsstellung ausgestellt und der Hauptwohnsitz lag zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung in Nordrhein-Westfalen?
Dann schauen Sie hier für weitere Informationen: Meisterprämie.
Die Meisterprämie ist seit dem 01.07.2023 ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive.
Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Thomas Henke (Geschäftsführung)
Tel.: 0 291 - 94 25 52 • E-Mail senden
Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
Tel.: 0 29 21 - 30 34 99 • E-Mail senden
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