24.05.2022
Mit dem Förderaufruf möchte die Landesregierung Menschen ohne Arbeit, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind, unterstützen.
Dieser Zielgruppe soll durch ortsnahe und professionelle Anlaufstellen, die behördenunabhängige Unterstützung, Beratung und Begleitung bieten, geholfen werden. Die Beratungsstellen Arbeit führen seit dem 01.01.2021 die Arbeit der ehemaligen Erwerbslosenberatungsstellen fort und haben die Beratung gegen Arbeitsausbeutung als zweiten Schwerpunkt neu aufgegriffen. Um den durch Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu erwartenden erhöhten Beratungsaufwand und das zu erwartende Beratungsaufkommen zu decken, werden die Stellenkontingente in jeder Gebietskörperschaft bis zum 31.12.2024 um je 0,5 Stellen Projektmitarbeit aufgestockt.
In der Arbeitsmarktregion Hellweg-Hochsauerland werden sowohl für den Hochsauerlandkreis als auch für den Kreis Soest jeweils eine Beratungsstelle Arbeit gefördert, die mehrere Standorte haben können. Die Förderung umfasst je eine Leitungsstelle (1 VZÄ), eine Beratungsfachkraft (0,5 VZÄ) und eine Beratungsfachkraft (0,5 VZÄ) zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Krieges (befristet bis zum 31.12.2022).
Einreichungsfrist beim MAGS NRW ist der 20. Juni 2022. Den ESF-Aufruf finden Sie hier.
Thomas Henke (Geschäftsführung)
Tel.: 0 291 - 94 25 52 • E-Mail senden
Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
Tel.: 0 29 21 - 30 34 99 • E-Mail senden
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