Das Werkstattjahr ist ein gemeinsames Programm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landen NRW. Es ist ein Angebot im Bereich der Berufsvorbereitung und wendet sich an Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, jedoch im Anschluss an die Schule keinen Ausbildungsplatz oder keine Beschäftigung gefunden haben und daher an einer Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis (KSoB) der Berufskollegs teilnehmen.
Teilnehmen können am Werkstattjahr 2009/2010 Jugendliche
- ohne Schulabschluss,
- mit Hauptschulabschluss nadch Klasse 9,
- mit Hauptschulabschluss Klasse 10 (nicht mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife),
- aus Förderschulen,
- schulpflichtige Jugendliche mit Duldungsstatus.
Die Jugendlichen erhalten im Werkstattjahr die Möglichkeit ihre Chanchen für den Einstieg in Ausbildung oder Beschäftigung zu verbessern. Das Werkstattjahr zielt dabei ab auf:
- den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die für eine Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit wichtig sind,
- die Erlangung von ersten beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten (möglichst durch Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen),
- das Sammeln von Erfahrungen im realen Berufsalltag (Praktika) und das Anwenden des Erlernten im Praktikumsbetrieb,
- die Verbesserung schulischer Basiskenntnisse im beruflichen Handlungskontext,
- die Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspektiven bevorzugt in duale Ausbildung oder Beschäftigung aber auch in eine anschließende berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit.
Das Werkstattjahr findet an den Lernorten Berufskolleg (an 2 Tagen pro Woche) und Bildungsträger (3 Tage pro Woche) statt. Während der Zeit beim Bildungsträger erfolgt auch ein obligatorisches Betriebspraktikum von mindestens 6 Wochen. Für die Teilnahme am Werkstattjahr erhalten die Jugendlichen eine monatliche Mehraufwandentschädigung in Höhe von 120,- €.
Das Werkstattjahr NRW ist wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Hier finden Sie weitere Informationen zum Werkstattjahr.
Der Zugang ins Werkstatjahr erfolgt ausschließlich über die Berufsberatung der Arbeitsagenturen. Die Jugendlichen müssen daher frühzeitig individuelle Beratungstermine mit der jeweils zuständigen Berufsberatung vereinbaren. Auf der Basis der persönlichen Beratungsgespräche entscheidet die Agentur für Arbeit, ob das Werkstattjahr NRW oder eine andere Maßnahme das richtige Angebot ist und weist die Jugendlichen dann dem Werkstattjahr bei einem Bildungsträger zu, der das Werkstattjahr anbietet.
Am abgelaufenen Werkstattjahr 2008/2009 waren 156 Bildungsträger und 161 Berufskollegs beteiligt, insgesamt standen für die Jugendlichen 5.100 Maßnahmeplätze zur Verfügung. Das aktuelle Werkstattjahr 2009/2010 hat am 04.08.2009 begonnen. Bis Ende Oktober 2009 ist eine Aufnahme durch Zuweisung seitens der zuständigen Berufsgeratung noch möglich.