Flankierungsprojekt im Hochsauerlandkreis
Die Förderung über das Programm JobPerspektive ermöglicht individuelle Beschäftigungszuschüsse nach § 16 e SGB II für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mindestens zwei Vermittlungshemmnissen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren ohne Förderung keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben werden. Die Ansprech-partner/innen in den JobCentern der Kommunen oder beim Hochsauerlandkreis klären, ob der Bewerber oder die Bewerberin gefördert werden kann.
Als Beschäftigungsfelder für geförderte Langzeitarbeitslose kommen alle erwerbswirtschaftlichen und nicht erwerbswirtschaftlichen Bereiche in Betracht. Besonders geeignet sind dabei Tätigkeiten auf dem ökologischen Sektor und zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers an dem für ihn geschaffenen, zusätzlichen Arbeitsplatz. Sie kann bis zu 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen. Berücksichtigungsfähig ist das tarifliche bzw. ortsübliche Arbeitsentgelt. Dazu zählen auch mögliche Sonderzahlungen und der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozial-versicherungsbeitrag. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen. Die monatliche Fördersumme wird nachträglich an den Arbeitgeber ausgezahlt. Falls notwendig, können Kosten für eine auf den Arbeitsplatz bezogene begleitende Qualifizierung erstattet werden.
Die Leistungen zur Beschäftigungsförderung werden für 24 Monate gewährt. Nach 12 Monaten und zum Ende des Förderzeitraums erfolgt eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.
Ein Arbeitplatz im Programm JobPerspektive wird nur gefördert, wenn dieser zusätzlich geschaffen wurde und ausschließlich mit Leistungen des Beschäftigungsprogramms für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen gefördert wird. Für den zu fördernden Arbeitsplatz dürfen keine weiteren öffentlichen Fördermittel beantragt werden. Geförderte Arbeitsplätze dürfen nur mit Arbeitnehmer/innen besetzt werden, die bei den Kommunen des Hochsauerlandkreises arbeitslos gemeldet sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Haben Sie Fragen zur JobPersketive oder benötigen Sie eine Beratung vor Ort? Oder wünschen Sie Hilfe im Antragsverfahren? Die Ansprechpartner/innen in den JobCentern der Kommunen und beim Hochsauerlandkreis helfen Ihnen gerne weiter.
Die Ansprechpartnerinnen beim Hochsauerlandkreis im Fachdienst Grundsicherung für Arbeitssuchende sind:
- Petra Eickhoff Tel.: 0291 94-2565
Mail: petra.eickhoff@hochsauerlandkreis.de
- Elisabeth Engelhard Tel.: 0291 94-2553
Mail: elisabeth.engelhard@hochsauerlandkreis.de .
JobPerspektive im Kreis Soest
Im Kreis Soest ist die Förderung im oben beschriebenen Programm JobPerspektive über die Arbeit Hellweg Aktiv möglich. Weitere Informationen und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner hier.