Potenzialberatung in NRW

Erfolgreich arbeiten: qualifizierter - flexibler - gesünder

 

Die Potenzialberatung soll Unternehmen und deren Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Es handelt sich hierbei um ein Förderinstrument, mit dem einzelbetriebliche Beratungsprozesse gefördert werden können. Unter Beteiligung der Beschäftigten ermittelt der Berater zunächst die Stärken und Schwächen des Unternehmens. Danach wird gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten ein Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe entwickelt. Die vereinbarten Veränderungsschritte werden durch den externen Berater begleitet und umgesetzt. Kurz: Die Potenzialberatung soll Modernisierungsimpulse im Unternehmen auslösen.

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mindestens seit fünf Jahren bestehen und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin in Vollzeit beschäftigen. Zuschüsse zu den Beratungstagen: 50 %, höchstens jedoch 500,- EUR pro Beratungstag.

Neu seit 01. April 2009:

Logo Beratungsscheck für Potentialberatung



Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können die Potenzialberatung zukünftig in einem Zeitraum von 15 Monaten flexibel in zwei Schritten zwischen einem und bis zu insgesamt 15 Beratungstagen in Anspruch nehmen (Durchführungszeitraum pro Schritt 5 Monate). Nach Abschluss dieses Prozesses kann eine weitere Potenzialberatung erst wieder nach drei Jahren gefördert werden.

Die Arbeitszeitberatung als eigenständiges Förderinstrument entfällt ab 01.04.2009 und wird in die Potenzialberatung integriert.

Der Beratungsgegenstand der Potenzialberatung muss mindestens einem der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden können: Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Personalentwicklung, Altersstruktur, Fachkräftebedarf, berufliche Weiter-bildung. Die Zusammenhänge und Wechselwirkungen dieser Bereiche sind zu beachten.

Erforderlich sind:

  • Darstellung der geplanten Beratungsbereiche aus der Sicht des Unternehmens
  • Angebot eines externen Unternehmensberaters (freie Beraterauswahl, z. B. aus der  Beraterdatenbank der G.I.B.)
  • Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs mit der Regionalagentur.


Die Beratungsstellen zur Potenzialberatung stellen einen Beratungsscheck aus, der einen zeitnahen Beratungsbeginn ermöglicht. Die Bewilligung und Auszahlung des kompletten Förderbetrages durch die Bezirksregierung erfolgt nach Abschluss der Potenzialberatung und Vorlage der Antragsunterlagen, des Handlungsplans, der Beraterliquidation sowie des Zahlungsnachweises.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Sparten Kohle und Stahl, Schiffbau, Landwirtschaft oder Fischerei sowie teilweise auch Unternehmen einer nachgelagerten Produktionsstufe und solche, die mehr als 100.000 € aus EU-Mitteln erhalten haben (sogen. De-Minimis-Regelung).

Den G.I.B.-Online-Check zur Potenzialberatung finden Sie hier.

Falls die Voraussetzungen für eine Potenzialberatung nicht erfüllt sind, ist zu prüfen, ob die Förderung über das Bundesprogramm Gründercoaching Deutschland möglich ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Regionalagentur. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über Förderbedingungen und das Verfahren.


 

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