Erfolgreich arbeiten: Qualifizierter.Flexibler.Gesünder.
Die Potentialberatung soll Unternehmen und deren Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbs-fähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Es handelt sich hierbei um ein Förderinstrument, mit dem einzelbetriebliche Beratungsprozesse gefördert werden können. Unter Beteiligung der Beschäftigten ermittelt ein vom Betrieb ausgewählter Berater zunächst die Stärken und Schwächen des Unternehmens. Danach wird gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten ein verbindlicher Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe entwickelt. Die vereinbarten Veränderungsschritte werden durch den externen Berater begleitet und - so weit wie möglich - umgesetzt. Kurz: Die Potentialberatung soll Modernisierungsimpulse im Unternehmen auslösen.
Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die älter als fünf Jahre sind und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin in Vollzeit beschäftigen. Pro Beratungstag werden 50 % der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500,- EUR bezuschusst.
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Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können eine Potentialberatung flexibel in zwei Schritten für bis zu 15 Beratungstage in Anspruch nehmen. Der Beratungsscheck einer möglichen zweiten Potentialberatung muss innerhalb von 12 Monaten nach Datum des ersten Beratungs-schecks ausgestellt sein. Eine weitere Potentialberatung kann frühestens 36 Monate nach der Bewilligung der letzten Potentialberatung gefördert werden.
Die Arbeitszeitberatung ist als eigenständiges Förderinstrument ab 01.04.2009 entfalen und in die Potentialberatung integriert.
Der Beratungsgegenstand der Potentialberatung muss mindestens einem der folgenden Themen-bereiche zugeordnet werden können: Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Personalentwicklung, Altersstruktur, Fachkräftebedarf, berufliche Weiterbildung. Die Zusammenhänge und Wechselwirkungen dieser Bereiche sind zu beachten.
Erforderlich sind:
- Darstellung der geplanten Beratungsbedarfe aus der Sicht des Unternehmens
- Angebot eines externen Unternehmensberaters (freie Beraterauswahl, z. B. aus der Beraterdatenbank der G.I.B.)
- Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs mit der Regionalagentur.
Die Beratungsstellen zur Potentialberatung stellen einen Beratungsscheck aus, der einen zeitnahen Beratungsbeginn ermöglicht. Die Bewilligung und Auszahlung des kompletten Förderbetrages durch die Bezirksregierung erfolgt nach Abschluss der Potentialberatung und Vorlage der Antragsunter-lagen, des Handlungsplans, der Beraterliquidation sowie des Zahlungsnachweises. Der Antrag muss innerhalb von 9 Monaten nach der Ausstellung des Beratungsschecks (Datum des Beratungsschecks) bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Den G.I.B.-Online-Check zur Potentialberatung finden Sie hier.
Falls die Voraussetzungen für eine Potentialberatung nicht erfüllt sind, ist zu prüfen, ob die Förderung über das Bundesprogramm Gründercoaching Deutschland möglich ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Regionalagentur. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über Förderbedingungen und das Verfahren.