Fachkräftesicherung

Globaler Wettbewerb, technologischer Wandel und demografische Entwicklung werden in Nordrhein-Westfalen zu enormen Herausforderungen bei der Sicherung von genügend Fachkräften führen. Deshalb bietet die Landesregierung im Rahmen ihres "Sonderprogramms Qualifizierung und Innovation zur Fachkräftssicherung" an, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre künftigen Fachkräfte sicherzustellen.

Die Umsetzung der "Initiative zur Fachkräftesicherung in NRW" erfolgt über verschiedene Landesprogramme (z.B. Bildungsscheck, Potentialberatung, Förderung zur Berufsrückkehr) und zusätzlich bis zu 50 Mio. Euro bis 2015, die aus Mitteln der EU-Strukturfonds (Ziel 2-Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" - Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) bereit gestellt werden. Oberstes Programmziel ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und Beschäftigung zu schaffen. 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerbsähnlichen Verfahren, die Förderhöhe beträgt 50 %, die weitere Hälfte müssen als Kofianzierung und Eigenanteil eingebracht werden.

 

Der Lenkungskreis hat den "Handlungsplan der Region Hellweg-Hochsauerland" im Rahmen des "Initiative zur Fachkräftesicherung in NRW" verabschiedet. Der Handlungsplan wurde vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landen Nordrhein-Westfalen (MAIS) gebilligt. Den Regionalen Handlungsplan können Sie sich als pdf-Dokument herunterladen (530 KB).

Weitere Informationen zur Landesinitiative "Fachkräftssicherung" finden Sie unter folgenden Links:

 

Das NRW-Arbeitsministerium (MAIS), das an der Umsetzung der Landesinitiative federführend beteiligt ist, hat interessierte Institutionen und Unternehmen zur Teilnahme am Wettbewerb aufgerufen. Die konkreten Projektvorhaben sind über die Regionalagenturen einzureichen. Das Auswahlgremium "Fachkräfteinitiative im Mittelstand NRW" hat beschlossen, einen weiteren Stichtag zur Einreichung von Projektvorhaben im Rahmen der Landesinitiative zur Fachkräftssicherung einzuführen. Die nächsten Stichtage sind der 31. Mai 2012 und 31. August 2012.

 

 

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