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Potentialberatung NRW: Fit für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen
Einstellung des Programms zum 31.12.2023

 
 

Die Landesregierung plant, wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung, ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit zu konzentrieren.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Gewinnung junger Menschen im Übergangssektor gelegt. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Folge stellt das Land NRW die Beratungsprogramme Potentialberatung / Transformationsberatung, den betrieblicher Bildungsscheck und die Verbundausbildung zum 31. Dezember 2023 ein.

Die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds geförderte Potentialberatung ist ein in der Praxis bewährtes Angebot: Alleine in der Region Hellweg-Hochsauerland haben in den letzten Jahren dutzende Unternehmen eine geförderte Unternehmensberatung in Anspruch genommen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit optimiert. Ab dem 01.08.2020 sind die neuen Formulare (Tagesprotokoll und Liste der durchgeführten Beratungstage) verpflichtend dem Antrag als Anlage beizufügen. Beratungsschecks, die eine Befristung enthalten, müssen gemeinsam mit dem Förderantrag bis zu der auf dem Beratungsscheck genannten Frist bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Maßgeblich ist dabei das Datum des Antragseingangs bei der Bewilligungsbehörde.

 
 
Beratungsscheck Potentialberatung
 
 

1. Die Zielgruppe und Voraussetzungen der Potentialberatung NRW:

  • Unternehmen als natürliche und juristische Personen sowie als Personengesellschaften mit Arbeitsstätte in NRW
  • von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte (kommunale Gebietskörperschaften) als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen
  • juristische Personen des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG, e. G., e. V.), an denen Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände beteiligt sind, können einen Beratungsscheck erhalten
  • Unternehmen mit mindestens eine/n Mitarbeitende/n (Vollzeitäquivalente/n)


2. Die Inhalte der Potentialberatung NRW:

  • Arbeitsorganisation, z. B. Strukturen / Prozesse, Arbeitszeit, interne / externe Kommunikation und Kooperation
  • Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, z. B. Personalentwicklung, Qualifizierung und Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
  • Demographischer Wandel, z. B. Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit
  • Digitalisierung, z. B. Gestaltung von Arbeit und Technik
  • Gesundheit, z. B. Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Schaffung einer positiven Work-Life-Balance

Mindestens einer der genannten Bereiche muss betroffen sein. Entscheidend ist zusätzlich, dass die Beschäftigten in die Beratung eingebunden werden müssen.


3. Die Konditionen der Potentialberatung NRW:

  • Gefördert werden können innerhalb von 36 Monaten bis zu acht Beratungstage mit 40 Prozent der Kosten (max. jedoch 400 Euro pro Beratungstag, ohne Umsatzsteuer)
  • Ein Beratungstag hat zwingend acht Stunden, abrechnungsfähig sind jedoch auch halbe Beratungstage
  • Die Beratung kann durch ein beliebiges Beratungsunternehmen erfolgen, welches jedoch nicht mit dem zu beratenden Betrieb verbunden sein darf

4. Das Verfahren:

  • Eine Beratung ist nur dann förderfähig, wenn vor Abschluss des Beratungsvertrages eine kostenfreie Erstberatung durch die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland oder eine andere Beratungsstelle vor Ort erfolgt ist
  • Nach Abschluss der Erstberatung (ein Gespräch vor Ort im Unternehmen, circa eine Stunde) kann ein Beratungsscheck ausgestellt werden, der den vorgezogenen Maßnahmebeginn erlaubt
  • Über Dokumentationspflichten wird im Rahmen der Erstberatung informiert, die konkrete Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde erfolgt erst nach Abschluss und Zahlung der Beratung

5. Neustartberatung:

Bei der Potentialberatung gibt es die Möglichkeit, zwei zusätzliche Tage (Neustartberatung) zu nutzen, um Unternehmen, die einen Teil ihrer Belegschaft verloren haben, Zeit zu geben, sich auf den Beratungsprozess einzulassen. Mit den Neustartberatungstagen soll die Belegschaft dabei unterstützt werden, sich auf einen beteiligungsorientierten Potentialberatungsprozess einzulassen und Skepsis in der Belegschaft gegenüber einem Beratungsprozess abgebaut werden. Das Unternehmen muss gegenüber der Beratungsstelle subventionserheblich erklären, dass eine Entlassungsanzeige gem. § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) an die Agentur für Arbeit übermittelt wurde. Zu Prüfzwecken können vom Unternehmen eine Kopie der Eingangsbestätigung der Agentur für Arbeit über die Entlassungsanzeige gefordert werden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Beratungsschecks darf die Eingangsbestätigung der Agentur für Arbeit nicht älter als sechs Monate sein.

Die Neustartberatung findet idealerweise mit der ganzen Belegschaft zwingend vor der Potentialberatung statt und sollte auf folgende Inhalte ausgerichtet sein:

  • Verarbeitung der Veränderungen
  • Transparenz über den durchgeführten Personalabbau,
  • Zurechtfinden
  • Blick nach Vorn
  • Vorbereitung eines beteiligungsorientierten Potentialberatungsprozesses
  • Abbau der Skepsis in der Belegschaft gegenüber einem Beratungsprozess (Veränderungs- bzw. Changemanagement)

Fragen beantwortet Ihnen gerne das Team der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.)  Die Potentialberatung ist mit den ebenfalls bewährten Angebot Bildungsscheck NRW kombinierbar.

Die Potentialberatung NRW wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
 
 
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Tel.: 0 291 - 94 25 52 • E-Mail senden

Anne Sellmann (Stellv. Geschäftsführung)
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Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.V.  •  Steinstraße 27 (Geschäftsstelle) • 59872 Meschede

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